BLV 2026
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2026)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.03.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 67, 2 (Nr. 115)
Ersetzt V 2030-7-3-1 v. 12.2.2009 I 284 (BLV 2009)
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§ 57 BLV 2026 – Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung

Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. Die §§ 37 bis 39 bleiben unberührt.