BLV 2026
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2026)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.03.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 67, 2 (Nr. 115)
Ersetzt V 2030-7-3-1 v. 12.2.2009 I 284 (BLV 2009)
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§ 7 BLV 2026 – Erlangen der Laufbahnbefähigung

Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung
1.
durch den erfolgreichen Abschluss
a)
eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder
b)
eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder
2.
durch Anerkennung, wenn sie anstelle eines in Nummer 1 genannten Vorbereitungsdienstes oder Aufstiegsverfahrens Folgendes erworben haben:
a)
die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
b)
die für die entsprechende Laufbahn erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung.