Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 64 des Straßenverkehrsgesetzes nach einer Änderung des Geburtsnamens oder des Vornamens einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Aktualisierung der dort im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister über diese Person gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten (KBA-Registermitteilung):
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Blattnummer des DSMeld (Datenblatt)
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| 1.
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Familienname
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0101a,
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| 2.
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Geburtsname
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0201a,
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| 3.
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Vornamen
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0301, 0303,
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| 4.
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Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
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0601 bis 0603,
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| 5.
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Geschlecht
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0701,
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| 6.
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Datum des zugrunde liegenden Rechtsaktes
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0205, 0304,
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| 7.
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Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die die Namensänderung veranlasst hat
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0206, 0305.
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Im Falle einer Änderung des Geburtsnamens ist der bisherige Geburtsname ebenfalls zu übermitteln.