BMWSBBBRBeamtZustAnO
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BMWSBBBRBeamtZustAnO)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
08.09.2026
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§ 6  Zuständigkeit bei Auswahlverfahren für den Aufstieg

Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird für die berufsbegleitenden Studiengänge der Fachgebiete „Elektrotechnik“ und „Informatik“ die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg unter Berücksichtigung des Vorschlags der Auswahlkommission nach § 44 Absatz 7 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung übertragen.