BNDG
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
20.12.1990
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
BNDG vollständig anzeigen

§ 53 BNDG – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates müssen deutsche Staatsangehörige sein und haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.