BRHG 1985
Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG 1985)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.07.1985
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 15 Abs. 82 G v. 5.2.2009 I 160
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§ 15 BRHG 1985 – Abstimmungen

(1) Die Kollegien treffen ihre Entscheidungen einstimmig.
(2) Die Senate und der Große Senat entscheiden mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.