BSeeSchG
Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz - BSeeSchG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
24.05.1965
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 17.6.2016 I 1489;
zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.7.2025 I Nr. 156
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§ 22 BSeeSchG

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann durch allgemeine Verwaltungsvorschriften das Nähere zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen durch seine nachgeordneten Behörden oder die von ihm beliehenen juristischen Personen regeln.