BSeeSchG
Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz - BSeeSchG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
24.05.1965
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 17.6.2016 I 1489;
zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.7.2025 I Nr. 156
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§ 9a BSeeSchG

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Vermessung der Wasserfahrzeuge, die Mitwirkung der verantwortlichen Personen sowie die erforderlichen Vermessungsbescheinigungen zu regeln. Es wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Ausführung der Aufgaben nach § 1 Nummer 5 im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 auf eine andere zuständige Stelle zu übertragen.