Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine wichtige Einrichtung Verpflichtungen nach §
30 Absatz 1 Satz 1, §
32 Absatz 1 bis 3 und §
38 Absatz 3 nicht oder nicht richtig umsetzt, so kann das Bundesamt deren Einhaltung überprüfen und Maßnahmen nach §
61 treffen.