BSWAG
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Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz - BSWAG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
15.11.1993
Fundstelle:
BGBl I 1993, 1874
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.7.
2024 I Nr. 224
Hinweise:
Änderung durch Art. 2 G v. 22.7.
2026 I Nr. 224
textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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§ 5 BSWAG – Planungszeitraum
Zur Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan stellt das Bundesministerium für Verkehr Fünfjahrespläne auf. Die Fünfjahrespläne bilden die Grundlage für die Aufstellung von Ausbauplänen für die Bundesschienenwege.
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