BtMAHV
Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
16.12.1981
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 27.3.2024 I Nr. 109
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§ 17 BtMAHV – Zuständige Zollstellen

Der Bundesminister der Finanzen gibt im Bundesanzeiger die Zollstellen bekannt, bei denen Betäubungsmittel zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr abgefertigt werden.