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Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz - BTTG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
27.04.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 119
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§ 9 BTTG – Nachweispflicht
Der Bundesauftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass der Auftragnehmer sein Tariftreueversprechen nach §
3
einhält, und die Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue vorzulegen.
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