BTTG
Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz - BTTG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
27.04.2026
Fundstelle:
BGBl. I 2026, Nr. 119
BTTG vollständig anzeigen

§ 9 BTTG – Nachweispflicht

Der Bundesauftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass der Auftragnehmer sein Tariftreueversprechen nach § 3 einhält, und die Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue vorzulegen.