BuchPrG
Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz - BuchPrG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
02.09.2002
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 8.10.2023 I Nr. 272
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§ 3 BuchPrG – Preisbindung

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.