aus Anlaß einer Einstellung, Versetzung, Abordnung oder Kommandierung und der in §
3 Abs. 2, §
4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Maßnahmen im Inland einschließlich ihrer Aufhebung, wenn die bisherige oder die neue Wohnung im Ausland liegt.