BUrlG
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz - BUrlG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
08.01.1963
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868
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§ 8 BUrlG – Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.