Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - BVO 2)
BVO 2 vollständig anzeigen
§ 3 BVO 2 – Gliederung der Berechnung |
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Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten
- 1.
die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,
- 2.
die Berechnung der Gesamtkosten,
- 3.
den Finanzierungsplan,
- 4.
die laufenden Aufwendungen und die Erträge.