CsgG
Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
05.07.2017
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 12.7.2021 I 3091
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§ 1 CsgG – Anwendungsbereich

Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung des Carsharing ermöglicht, um die Verwendung von Carsharingfahrzeugen im Rahmen stationsunabhängiger oder stationsbasierter Angebotsmodelle zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.