DesignV
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes (Designverordnung - DesignV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
02.01.2014
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.10.2026 I Nr. 322
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§ 13 DesignV – Weiterbehandlung der Anmeldung

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:
1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
2.
den Namen des Anmelders und
3.
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.