DruckLV
Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung - DruckLV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
04.10.1972
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 103 G v. 29.3.2017 I 626
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§ 5 DruckLV – Weitergehende Anforderungen

Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen müssen den über die Vorschriften des § 4 Abs. 1 hinausgehenden Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen Behörde im Einzelfall zur Abwendung besonderer Gefahren für die Arbeitnehmer gestellt werden.