EG-FGV 2011
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV 2011)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
03.02.2011
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 27.7.2021 I 3146
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§ 9 EG-FGV 2011 – Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung

(1) Für Fahrzeuge wird eine EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/46/EG erteilt, wenn die in der Anlage zum Anhang IV Teil I der Richtlinie 2007/46/EG genannten Anforderungen erfüllt und die in Anhang XII Teil A Abschnitt 1 genannten höchstzulässigen Stückzahlen nicht überschritten werden.
(2) Für das Genehmigungsverfahren gelten die §§ 4, 5, 7 und 8 entsprechend.