EGovG
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
25.07.2013
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
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§ 13 EGovG – Elektronische Formulare

Ist durch Rechtsvorschrift die Verwendung eines bestimmten Formulars vorgeschrieben, das ein Unterschriftsfeld vorsieht, wird allein dadurch nicht die Anordnung der Schriftform bewirkt. Bei einer für die elektronische Versendung an die Behörde bestimmten Fassung des Formulars entfällt das Unterschriftsfeld.