EinSiG
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
28.05.2015
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
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§ 16 EinSiG – Forderungsübergang bei Entschädigung

Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.