EStDV 1955
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.12.1955
Fundstelle:
BStBl I 1955, 710
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 10.5.2000 I 717;
zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 19.12.2025 I Nr. 372
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§ 8 EStDV 1955 – Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.
Fußnoten:
(+++ § 8: Zur Anwendung vgl. § 84 +++)