ESVG
Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
04.04.2017
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 2.3.2023 I Nr. 56
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§ 14 ESVG – Selbstschutz

(1) Der Bund und die Länder ergreifen Maßnahmen, um den Selbstschutz der Bevölkerung vor den Folgen einer Versorgungskrise zu stärken.
(2) Der Bund und die Länder informieren die Bevölkerung über private Vorsorgemaßnahmen zur Stärkung des Selbstschutzes.