EUGewSchVG
Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren (EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz - EUGewSchVG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
05.12.2014
Fundstelle:
Stand:
Geändert durch Art. 5 G v. 10.8.2021 I 3424
Hinweise:
Änderung durch Art. 6 G v. 2.7.2026 I Nr. 198 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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§ 2a EUGewSchVG – Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation

Für Ersuchen der Anordnungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats um Gestattung der Anhörung einer Person mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/2844 ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die anzuhörende Person aufhält.