EUStBV 1993
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV 1993)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.08.1992
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 21.12.2020 I 3096
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§ 15 EUStBV 1993 – Absehen von der Festsetzung der Steuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht festgesetzt für Gegenstände, die nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen, wenn sie weniger als 10 Euro beträgt und nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes als Vorsteuer abgezogen werden könnte.