EUStBV 1993
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV 1993)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.08.1992
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 21.12.2020 I 3096
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§ 4 EUStBV 1993 – Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters im Sinne der Artikel 50 und 51 der in § 1 Abs. 1 genannten Verordnung ist auf die von den Buchstaben B der Anhänge I und II der Verordnung erfaßten Einfuhren beschränkt. Die Steuerfreiheit für Sammlungsstücke und Kunstgegenstände (Artikel 51 der Verordnung) hängt davon ab, daß die Gegenstände
1.
unentgeltlich eingeführt werden oder
2.
nicht von einem Unternehmer geliefert werden; als Lieferer gilt nicht, wer für die begünstigte Einrichtung tätig wird.