EUZBLG
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Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)
Quelle:
Gesetze im Internet:
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
12.03.1993
Fundstelle:
BGBl I 1993, 313
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.9.
2009 I 3031
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Dieses Gesetz gilt auch für Vorhaben, die auf Beschlüsse des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten gerichtet sind.
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