EUZBLG
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
12.03.1993
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.9.2009 I 3031
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§ 16 EUZBLG

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Gründung der Europäischen Union in Kraft. Dieser Tag ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Abweichend von Satz 1 tritt § 5 Abs. 3 am 1. Januar 1993 in Kraft.