EZulV 1976
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
26.04.1976
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 3.12.1998 I 3497;
zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 22.12.2023 I Nr. 414
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§ 2 EZulV 1976 – Ausschluss einer Erschwerniszulage

Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer anderen Zulage ganz oder teilweise ausgeschlossen, gilt dies auch für eine nach Wegfall der anderen Zulage gewährte Ausgleichszulage, solange diese noch nicht bis zur Hälfte aufgezehrt ist.