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FeuerwEhrKrÄndErl 2011
Vollständiges Gesetz anzeigen
Art 3
Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger.