Startseite

FeuerwEhrKrÄndErl 2011

Vollständiges Gesetz anzeigen

Art 3

Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger.