einer Vorschrift des §
4 Absatz 2 Satz 2 oder 3, §
5 Absatz 4 Satz 2 oder 3, §
25 Absatz 4 Satz 1, §
48 Absatz 3 Satz 2 oder §
74 Absatz 4 Satz 5 über die Mitführung, Aushändigung von Führerscheinen, deren Übersetzung sowie Bescheinigungen und der Verpflichtung zur Anzeige des Verlustes und Beantragung eines Ersatzdokuments zuwiderhandelt,