Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - FlugLSV 3)
FlugLSV 3 vollständig anzeigen
§ 10 FlugLSV 3 – Auszahlung |
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Die Außenwohnbereichsentschädigung wird als einmalige Zahlung geleistet.