FlugLSV 3
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - FlugLSV 3)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
20.08.2013
Fundstelle:
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§ 10 FlugLSV 3 – Auszahlung

Die Außenwohnbereichsentschädigung wird als einmalige Zahlung geleistet.