FluLärmBüchV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Büchel (FluLärmBüchV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
22.12.1976
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.10.1991 I 1976
FluLärmBüchV vollständig anzeigen

§ 3 FluLärmBüchV

Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil im Lärmschutzbereich, so gilt sie als ganz im Lärmschutzbereich gelegen. Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in der Schutzzone 1, so gilt sie als ganz in dieser Schutzzone gelegen.