FluLärmG
Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
30.03.1971
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 31.10.2007 I 2550
FluLärmG vollständig anzeigen

§ 14 FluLärmG – Schutzziele für die Lärmaktionsplanung

Bei der Lärmaktionsplanung nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind für Flugplätze die jeweils anwendbaren Werte des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zu beachten.