FluLärmHopstV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hopsten (FluLärmHopstV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
26.05.1976
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.7.1991 I 1516
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§ 1 FluLärmHopstV

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Hopsten wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.