FluLärmJeverV
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever (FluLärmJeverV)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
22.12.1976
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 24.7.1998 I 1983
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§ 2 FluLärmJeverV

Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.