FMStBG
Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und der Realwirtschaft durch den Fonds „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“ (Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - FMStBG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.10.2008
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 20.12.2021 I 5247
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§ 12 FMStBG – Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung

§ 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch die Fonds.