Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV 2023)
FZV 2023 vollständig anzeigen
§ 1 FZV 2023 – Anwendungsbereich |
 |
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
- 1.
die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und
- 2.
die Zulassung ihrer Anhänger.