GDtWahlVDVtr
Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (GDtWahlVDVtr)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
03.08.1990
Fundstelle:
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Art. 3 GDtWahlVDVtr

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird Berlin als ein Land behandelt.