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Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (GDtWahlVDVtr)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
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Ausfertigungsdatum:
Datum der
Ausfertigung:
03.08.1990
Fundstelle:
BGBl II 1990, 822
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Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird Berlin als ein Land behandelt.
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