Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl
des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Demokratischen Republik (GDtWahlVDVtr)
Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 wird dieser Vertrag in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.