Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - GebäudeArbbV 10)
GebäudeArbbV 10 vollständig anzeigen
§ 2 GebäudeArbbV 10 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
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Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.