GemFinRefG
Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz - GemFinRefG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
08.09.1969
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 10.3.2009 I 502;
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.4.2024 I Nr. 140
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§ 2 GemFinRefG – Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt, der von den Ländern auf Grund der Bundesstatistiken über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer nach § 1 des Gesetzes über Steuerstatistiken ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt wird.
Fußnoten:
(+++ § 2: Zur Anwendung vgl. § 7 +++)