GenTG
Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
20.06.1990
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 16.12.1993 I 2066;
zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 7 G v. 27.9.2021 I 4530
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§ 31 GenTG – Zuständige Behörde und zuständige Bundesoberbehörde

Die zur Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden bestimmt die nach Landesrecht zuständige Stelle, mangels einer solchen Bestimmung die Landesregierung; diese kann die Ermächtigung weiter übertragen. Zuständige Bundesoberbehörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.