Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Neunte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung - GerüstbArbbV 9)
GerüstbArbbV 9 vollständig anzeigen
§ 3 GerüstbArbbV 9 – Inkrafttreten |
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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.