GerüstbArbbV 9
Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Neunte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung - GerüstbArbbV 9)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
17.12.2025
Fundstelle:
Aufgehoben:
V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf des 31.12.2027
GerüstbArbbV 9 vollständig anzeigen

§ 3 GerüstbArbbV 9 – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.