Anlage der Kategorie A:
Beseitigungsanlage für Gewinnungsabfälle, die nach den Kriterien aus dem Anhang III der
Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der
Richtlinie 2004/35/EG (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 15) als eine solche eingestuft wird.