GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.05.1949
Fundstelle:
BGBl 1949, 1
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
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Art. 45b GG

Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.