GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
23.05.1949
Fundstelle:
BGBl 1949, 1
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
GG vollständig anzeigen

Art. 78 GG

Ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz kommt zustande, wenn der Bundesrat zustimmt, den Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 nicht stellt, innerhalb der Frist des Artikels 77 Abs. 3 keinen Einspruch einlegt oder ihn zurücknimmt oder wenn der Einspruch vom Bundestage überstimmt wird.