Startseite

GlasappAusbV 2023

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 8  Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Bearbeiten von Glaserzeugnissen“ und
2.
„Glaseigenschaften“.