Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und
anderer Gebiete nach Niedersachsen (GrÄndStVtr MV/ND)
Das Land Niedersachsen gewährleistet, daß der Schutzstatus der im Umgliederungsgebiet vorhandenen naturschutzrechtlich geschützten Teile von Natur und Landschaft nach Inkrafttreten des Staatsvertrages erhalten bleibt.